
Sachkundenachweis
verpflichtend ab Juli 2026 für Neuhundebesitzer
Mit 1. Juli 2026 tritt ein neues Gesetz in Kraft.
All jene, die sich einen Hund anschaffen wollen und weder aktuell einen Hund besitzen, noch innerhalb der letzten zwei Jahre einen Hund besessen haben und diesne Hund auch in Summe länger als zwei Jahre hatten, sind verpflichtet einen solchen Sachkundenachweis zu absolvieren.
Als Tierschutzqualifizierte Hundetraininer (TschG) sind wir gemäß dieses Gesetzes dazu bestimmt diese Sachkundenachweise abhalten zu können. Es sei an dieser Stelle davor gewarnt, sich dabei an unseriöse Stellen zu wenden, die nicht qualifiziert sind für diese Nachweise. diesbezüglich erstellt das Land Vorarlberg eine Liste an Teilnehmer, die dazu berechtigt ist. diese Liste ist (Stand 03.07.2026) noch nicht ganz vollständig.
Der Sachkundenachweis wird sich aus 4 theroretischen Stunden und 2 praktischen Stunden zusammensetzen.
Dabei sollen Inhalte vermittelt werden wie etwa die Bedeutung und Verantwortung die die Anschaffung eines Hundes mit sich bringt, rechtliche Grundlagen u.v.m. sowie beim praktischen Teil Wert auf tierschutzkonformes Training gelegt werden.
Der theoretische Teil ist vor der Hundeanschaffung zu absolvieren, der praktische Teil nach 6 Monaten. Dieser praktische Teil wird sich eventuell in die Kurse integrieren lassen, sodass eventuell auch keine zusätzlichen Kosten entstehen werden. diesebezüglich wird die genaue Ausgestaltung des Gesetzes abzuwarten sein.
Details zum Sachkundenachweis:
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ein oder zwei theoretische Teile (Ort und Zeit wird je nach Anmeldezahl noch bekannt gegeben)
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Anmeldung verpflichtend und bereits jetzt erwünscht
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Termine auf Anfrage
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Preis: 70€ (theoretischer Teil) (je nach Aufwand der durch die gesetzlichen Vorlagen entsteht - Änderungen sind hier noch möglich.)
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6820 Frastanz
Montag bis Samstag
09:00 - 19:00
+43 660 3877388
