AGB
Im Folgenden wird der Auftraggeber bzw. Kunde „Sie“ genannt.
Es wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber gleichzeitig der Tierhalter ist.
Nachliegender Text ist aufgrund besserer Lesbarkeit nicht gegendert, gilt jedoch für weibliche und männliche KundInnen gleichermaßen.
§1 Geltungsbereich
1. Wir erbringen sämtliche Dienstleistungen auf Basis der vorliegenden “Allgemeinen Geschäftsbedingungen”, im weiteren “AGB” genannt. Sie sind auf alle Anmeldungen, Teilnahmen und Widerrufungen an unserem Dienstleistungsangebot anzuwenden.
2. Wir sind berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB wird erst für neu durchgeführte Buchungen wirksam.
§2 Vertragsangebot und ‐abschluss
1. Sämtliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Änderungen bleiben vorbehalten.
2. Der Vertrag kommt mit der Buchung Ihrerseits und einer Buchungsbestätigung durch die MERAKI Hundetraining OG zustande. Die Buchungsbestätigung kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Abweichend davon kommt der Vertrag zwischen der MERAKI Hundetraining OG und dem Kunden durch Willensübereinkunft zustande. Bei Vorträgen, Kursen und Seminaren ist die Platzanzahl immer begrenzt; bei mehr Anmeldungen bzw. Buchungen als Plätzen entscheidet der Zeitpunkt des Zahlungseingangs über die Platzvergabe. Es empfiehlt sich deshalb, die Zahlung unmittelbar nach der Anmeldung einzuleiten. Wenn Sie dieser unmittelbaren Zahlungspflicht nicht nachkommen, können wir jederzeit die Buchung unsererseits kostenfrei stornieren, d.h. Sie können den Platz unter Umständen verlieren.
3. Information zum Fernabsatzgesetz: Wenn der Vertrag über Telekommunikationsmedien (Telefon, E‐mail) zustande kommt, gilt für Privatpersonen das Fernabsatzgesetz. Wenn die Buchung (Art des Trainingsangebots und Preis, Termin bzw. Starttermin, Ort) bei einem persönlichen Treffen zustande kommt, gilt das Fernabsatzgesetz nicht, unabhängig davon, wie die Zahlung erfolgt ist.
4. Information zum Unternehmen laut Fernabsatzgesetz finden Sie auf der Website meraki-hundetraining.at
5. Die wesentlichen Merkmale der jeweiligen Dienstleistungen finden Sie in der jeweiligen Beschreibung auf unserer Website meraki-hundetraining.at. In Ermangelung einer davon abweichenden Willensübereinkunft kommt der Vertrag unter den dort genannten Bedingungen zustande.
6. Etwaige Beschwerden richten Sie bitte telefonisch an 0660/3877388 oder schriftlich an info@meraki-hundetraining.at Sollten Sie von einem bestehenden Widerrufsrecht oder Rücktrittsrecht Gebrauch machen möchten, finden Sie Informationen dazu unter dem Abschnitt: Rücktritt weiter unten. Wenn mit einer Leistung auf Ihren Wunsch hin schon während der 14‐tägigen Widerrufsfrist begonnen wurde, finden Sie Informationen zur Verrechnung der bereits erbrachten Leistungen ebenfalls unter dem Abschnitt: Rücktritt.
§3 Vertragsgrundlagen:
1. Grundlage des jeweils gebuchten Trainingsangebots sind dessen Beschreibung sowie die “Allgemeinen Geschäftsbedingungen”. Etwaige Sondervereinbarungen müssen schriftlich erfolgen, um bindend zu sein.
2. Falls durch unvorhergesehene Ereignisse gebuchte Termine oder Vereinbarungen nicht oder nur teilweise erfüllt werden können, sind wir verpflichtet, einen Ersatztermin anzubieten.
3. Wenn Sie die Teilnahme an einem gebuchten Trainingsangebot versäumen oder beispielsweise durch Krankheit verhindert sind, kann keine Rückerstattung der Kosten oder erneute Terminvergabe erfolgen. Sie können jedoch bei Erkrankung Ihres Hundes ohne Ihren Hund teilnehmen, nicht jedoch mit einem anderen Hund als dem angemeldeten. Sollte der menschliche Teil eines Teams verhindert sein, ist nach Rücksprache evtl. möglich, einen “Ersatzmenschen” mit dem angemeldeten Hund am Training teilnehmen zu lassen. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin, wenn Sie verhindert sind. Wird ein Ersatztermin für die versäumte Einheit vereinbart, wird diese Einheit wie ein Einzeltermin verrechnet.
4. Sie stimmen der elektronischen Erfassung und Verarbeitung Ihrer Daten zu und sind mit der Zusendung von Informationsmaterial per Post und/oder per E‐Mail von uns einverstanden.
Wir leiten elektronisch gespeicherte Daten nicht an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind lediglich staatliche Stellen, gegenüber denen Auskunftspflicht besteht. In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass unsere Steuerberatung Einsicht in Ihre Kontakt‐ und Rechnungsdaten hat, niemals jedoch in vertrauliche Daten. Alle Unternehmen, mit denen wir kooperieren, unterliegen einer entsprechenden Verschwiegenheitsverpflichtung.
5. Sie versichern uns gegenüber, dass der teilnehmende Hund Ihr Eigentum ist; sollte das nicht zutreffen, ist beim Erstgespräch unaufgefordert die schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers vorzulegen (inklusive Haftpflichtversicherungsnachweis), sowie Ihre schriftliche Erklärung, dass Sie während des Trainingsangebots für den Hund verantwortlich sind und haften.
6. Die an unseren Veranstaltungen teilnehmenden Hunde dürfen keine ansteckenden Krankheiten haben, müssen frei von Parasiten und geimpft sein. Auf Verlangen ist ein Nachweis zur Gesundheit des Hundes zu erbringen (tierärztliche Bestätigung, Impfpass). Läufige Hündinnen dürfen an Gruppenkursen und Vorträgen leider nicht teilnehmen. Der Hundehalter kann in jenen Fällen gerne ohne seinen Hund an diesen Veranstaltungen teilnehmen. Welpen bis zum 7. Lebensmonat benötigen keine Tollwutimpfung für die Teilnahme an Trainingsangeboten. Sollte ein medizinischer Grund vorliegen, dass der Hund nicht geimpft werden oder nicht gegen Parasiten behandelt werden darf, reicht eine schriftliche ärztliche Bestätigung mit Begründung für die Teilnahme aus.
Falls seitens der MERAKI Hundetraining OG der Verdacht auf eine Krankheit und/oder auf beeinträchtigende körperliche und/oder psychische Beschwerden beim Hund vorliegt, muss dies auf Ihre Kosten mit einem Tierarzt, der für entsprechende Rücksprache mit uns verfügbar ist, abgeklärt werden. Auf Verlangen ist ein Nachweis zur Gesundheit des Hundes zu erbringen (tierärztliche Bestätigung).
7. Sie verpflichten sich, bestehende Haus‐ oder Platzordnungen der jeweils genützten Räumlichkeiten und Areale einzuhalten sowie während der Veranstaltung anfallenden Hundekot oder sonstige Verunreinigungen unaufgefordert zu entfernen.
8. Sie verpflichten sich dazu, entsprechende Hilfsmittel wie einen tierschutzkonformen Maulkorb, eine rissfeste Leine, ein tierschutzkonformes Halsband und/oder Brustgeschirr, anfallende Pflegemittel oder Medikamente, einen Motivationsgegenstand und/oder ausreichend Leckerlis für positive Bestärkung für Ihren Hund selbst mitzubringen.
9. Hundegruppen werden entsprechend Alter, Größe, Geschlecht und Persönlichkeit der Hunde zusammengestellt, sodass allen Teilnehmern ein möglichst optimales Lernumfeld gegeben ist. Ein Maximum von sechs Hunden pro Gruppentrainer wird niemals überschritten. Zugelassen sind, sofern die Ausschreibung nichts anderes nennt, ausschließlich kursfähige Hunde. Das bedeutet, Ihr Hund darf durch seine Teilnahme weder andere Hunde oder Menschen noch sich selbst vor, während oder nach dem Training gefährden. Entsprechende Sicherheitsvorkehrungen sind von Ihnen zu treffen. Darüber hinaus sollte Ihr Hund durch das Training nicht in offensichtlichen, dauerhaften Stress verfallen, sich auf Ihre Signale hin auf Sie konzentrieren können. Weiters sollte Ihr Hund andre Hunde, die gleichzeitig arbeiten auf entsprechenden Abstand von mind. 7m idealerweise ignorieren aber keinesfalls belästigen. Trotz der Anwesenheit anderer Hunde sollte Ihr Hund zu jeder Zeit kooperationsfähig sein. Nicht kursfähige Hunde können im Einzeltraining die notwendigen Fähigkeiten erlernen.
10. Das Mindestalter des Hundeführers, also jener Person, die aktiv mit dem Hund während unseren Veranstaltungen arbeitet, ist 16 Jahre. Minderjährige Hundeführer ab 16 Jahren dürfen nur unter schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten unbeaufsichtigt teilnehmen! Kinder unter 15 Jahren dürfen nur in Begleitung und Aufsicht von ihren Eltern/Erziehungsberechtigten an unseren Veranstaltungen teilnehmen. Gegenstand der Dienstleistungen der MERAKI Hundetraining OG kann niemals die Betreuung oder Beaufsichtigung Minderjähriger sein.
11. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist Grundlage, um an unseren Trainingsangeboten teilzunehmen. Durch Ihre Buchung eines Trainingsangebots versichern Sie uns gegenüber, dass der teilnehmende Hund haftpflichtversichert ist.
12. Unter besonderen Auflagen ist die Teilnahme mit sozial unverträglichen Hunden und/oder Hunden mit erhöhter Aggressivität gegenüber Menschen und/oder Artgenossen und/oder Hunden mit Bissvorfällen, die gegen Menschen und/oder Artgenossen gerichtet waren möglich:
a) Sie verpflichten sich, Ihrer Informationspflicht (siehe 4. Informationspflicht) uns gegenüber nach: Sie haben schon bei der Anmeldung die Pflicht, uns wahrheitsgemäß über sämtliche im Leben des Hundes stattgefundenen sicherheitsrelevanten Vorfälle und Risiken im Zusammenhang mit unserem Angebot zu informieren.
b) Die Sicherheit Dritter (anderer Teilnehmer, Hunde, PassantInnen, der Trainerin...) darf durch die Teilnahme des Hundes an unserem Angebot nicht gefährdet werden. Ihren Hund müssen Sie vor, während und nach dem konsumierten Angebot entsprechend verwahren und halten. Sämtlichen unserer Sicherheitsanweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Werden Sicherheitsanweisungen missachtet, kann der Teilnehmer sofort aus dem Trainingsangebot ausgeschlossen werden; eine Kostenrückerstattung ist in diesem Fall nicht möglich. Sie haften in jedem Fall für Ihren Hund.
13. Wenn ein Gruppenangebot mit einem Theorieteil beginnt, ist die Teilnahme an diesem verpflichtend. Für den erfolgreichen Verlauf eines solchen Angebots wird das Basiswissen ohne Tiere erarbeitet. Erscheinen Sie nicht zum Theorieteil, gilt das gesamte Trainingsangebot als kostenpflichtig storniert, da Ihr Platz auch nicht nachbesetzt werden kann. In diesem Fall ist eine Kostenrückerstattung ausgeschlossen.
§4 Informationspflicht
1. Sie verpflichten sich, vor dem ersten Training einen Haftpflichtversicherungsnachweis zu erbringen. Hunde ohne gültige Haftpflichtversicherung sind leider von unserem Angebot ausgeschlossen.
2. Bei der Anmeldung haben Sie die Pflicht, uns über sämtliche im Leben des Hundes stattgefundenen sicherheits‐ oder für die vorstellige Problematik relevanten Vorfälle und Risiken in diesem Zusammenhang zu informieren. Das wahrheitsgemäße Ausfüllen bzw. Die dafür notwendige Auskunftserteilung des Anamnesebogens ist die Basis jeglicher Inanspruchnahme unserer trainingsspezifischen Dienstleistungen.
3. Sie haben die Pflicht, uns bei der Anmeldung und während des Verlaufs unserer Zusammenarbeit unmittelbar über ansteckende Krankheiten oder Parasiten Ihres Hundes oder den Verdacht darauf zu informieren.
§5 Haftung
1. Die Haftung der MERAKI Hundetraining OG ist nur auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Dieser Haftungsausschuss gilt nicht für Personenschäden. Wir haften nicht für solche Schäden, die aus der Verletzung der dem Kunden obliegenden Pflichten resultieren. Wir haften nicht für Schäden, die von Dritten oder deren Hunden verursacht werden.
2. Die Teilnahme an sämtlichen unserer Angeboten erfolgt freiwillig und auf eigenes Risiko. Die von uns gegebenen Anweisungen werden von Ihnen freiwillig angenommen und auf eigene Gefahr ausgeführt.
3. Während des Trainings bleiben Sie Tierhalter.
4. Sie haften jedenfalls für den teilnehmenden Hund. Ebenso haften mit Ausnahme aufgrund grob fahrlässigem Verhalten oder Vorsatz unsererseits ausschließlich Sie für sämtliche Schäden, die Ihr Hund während des Trainings dritten Personen, Tieren oder fremden Gegenständen zufügt (z.B. Verletzungen durch Bisse oder Stürze). Sie verpflichten sich zur Übernahme sämtlicher daraus entstehender Kosten, weshalb sie gegen die Folgen versichert sein müssen. Sie verpflichten sich den Witterungsbedingungen entsprechend gekleidet zu sein, um Verletzungen von sich abhalten zu können.
5. Sollte Ihr Hund während des Trainings erkranken oder verletzt werden, ist eine Haftung durch die MERAKI Hundetraining OG oder den Grundeigentümer ausgeschlossen. Für etwaige Unfälle während des Trainings haften Sie für sich und Ihren Hund. Im Outdoor‐Training ist das Ableinen des Hundes nicht erforderlich. Sollten Sie die Arbeit ohne Leine wünschen, ist dies in Absprache mit dem Trainer unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften möglich. Sie haften dabei für sich und Ihren Hund. Wir haften nicht für die Tier‐ und Fluchtsicherheit von Räumlichkeiten oder Arealen, welche vom Kunden oder einer Gebietskörperschaft zur Verfügung gestellt werden (beispielsweise in öffentlichen Hundeauslaufflächen).
6. Wir haften nicht für Verletzungen des Hundes, Dritter oder deren Eigentum im Zusammenhang mit dem auf Wunsch des Kunden ermöglichten freien Auslauf (ohne Maulkorb und/oder Leine) des Hundes. Im Rahmen eines Trainingsangebots erfolgt Freilauf ohne Maulkorb und Leine ausschließlich auf Ihre Gefahr und Ihr Risiko.
7. Gestatten Sie Ihrem Hund Freilauf mit oder ohne Artgenossen, so sind Sie sich der damit verbundenen Risiken, insbesondere solcher die aufgrund einer Gruppensituation und Hundekontakt entstehen können, bewusst, und können im Schadensfall keine Ansprüche gegen uns stellen.
8. Verschweigen Sie uns bewusst relevante Informationen, Krankheiten oder Parasiten oder den Verdacht auf solche bzw. Weiterer unter “5. Informationspflicht” genannter Punkte, gehen alle daraus entstehenden Schäden in voller Höhe zu Ihren Lasten. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden und gesundheitliche Folgen, die durch unvollständige Information entstehen.
9. Sie haften für alle Schäden, die Dritten infolge von Krankheiten Ihres Hundes zugefügt werden.
§6 Vertragsdauer
1. Eine Erfolgsgarantie kann nicht abgegeben werden, da der Trainingserfolg größtenteils vom jeweiligen Team selbst abhängt. Wie viele Beratungs‐ oder Trainingsstunden nötig sind, um das jeweils angestrebte Ziel zu erreichen, kann zu Beginn der Beratung nicht bindend kalkuliert werden. Eine mögliche Einschätzung ist keine Garantie, dass die abgeschätzte notwendige Zeit auch tatsächlich ausreichend ist, um das jeweils angestrebte Ziel zu erreichen. Jeglicher Erfolg wird maßgeblich davon beeinflusst, wie konsequent und regelmäßig Sie zwischen den Trainingsterminen mit Ihrem Hund üben. Für das Erreichen des Ausbildungszieles übernehmen wir keine Garantie. Wird im Rahmen des Vertragsabschlusses keine Vertragsdauer bzw. Trainingsdauer vereinbart, gelten zumindest 5 Einzelstunden zuzüglich eines Erstgespräches als vereinbart. Eine kostenbefreiende Stornierung ist nicht möglich.
2. Bei Blöcken erwerben Sie grundsätzlich Minuten zum selben Minutensatz wie beim Einzeltraining, erhalten allerdings eine Vergünstigung, da der Block vor oder spätestens beim Antritt des ersten davon konsumierten Training vollends zu begleichen ist. Entsprechend dem Konsumentenschutzgesetz ist der Block ab Ausstellungsdatum für 10 Jahre gültig – wobei diese Gültigkeitsdauer kaum zum erwünschten Trainingserfolg führen kann. Um einen solchen Trainingserfolg rasch herbeizuführen, empfehlen wir regelmäßige Treffen in Abständen von ca. 7‐14 Tagen. Abhängig von der Problemstellung können die Abstände auch größer oder geringer sein. Wir empfehlen, zumindest die ersten zwei Trainingstermine sofort nach Bezahlung zu vereinbaren, um der gewünschten Terminverfügbarkeit zu entsprechen. Blöcke sind nicht übertragbar auf andere Hunde.
3. Gekaufte Gutscheine haben eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ab Ausstellungsdatum, sofern das Gewerbe noch besteht.
§7 Seminar‐ und/oder Trainingsunterlagen, Fotos, Videos
1. Unterlagen, die für Seminare oder Trainingszwecke ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen von Ihnen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung in keiner Weise vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich verwendet werden. Unterlagen sowie einzelne Auszüge daraus dürfen in keiner Form ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet oder vervielfältigt werden.
2. Die Ihnen ausgehändigten schriftlichen Unterlagen enthalten lediglich Empfehlungen und keine verbindlichen Handlungsanleitungen. Diese Empfehlungen und auch die vorgezeigten Methoden können nur von Ihnen selbst in Abhängigkeit von der konkreten Situation und dem individuellen Charakter des Hundes eigenverantwortlich angewendet werden.
3. Fotos, Videos und Tonbandaufnahmen ohne vorherige Einholung unserer Zustimmung sind ausdrücklich untersagt.
4. Foto, Video‐ und Audioaufzeichnungen dürfen durch den Veranstalter oder unsere Beauftragten durchgeführt werden. Sie erteilen mit der Teilnahme die Genehmigung zur privaten und gewerblichen Verwertung dieser Aufzeichnungen durch den Veranstalter in allen Print‐ und elektronischen Medien, insbesondere im Internet und Sozialen Netzwerken, sowie in allen sonstigen sowie insbesondere in zukünftigen Medien. Ein Anspruch auf Provision oder andere Zahlungen, sowie aufgrund etwaiger Persönlichkeitsrechte wird grundsätzlich ausgeschlossen, sofern dies nicht im Voraus schriftlich anders vereinbart wurde. Sie haben das Recht, dieser Genehmigung im Voraus oder zu Beginn eines Trainingsangebots schriftlich zu widersprechen. Ein nachträglicher Widerspruch ist nicht möglich.
§8 Preise und Zahlungen
1. Auf der Website meraki-hundetraining.at finden Sie konkrete Angaben zu den Kosten aller unserer Trainingsangebote.
2. Die angeführten Preise sind grundsätzlich verbindlich.
3. Hundetraining und FAGG:
Die Richtlinie zum Fernabsatz‐ und Auswärtsgeschäfte‐Gesetz (kurz FAGG) ist am 13.06.2014 in Kraft getreten und bedeutet, dass Sie als Konsument innerhalb von 14 Tagen ein Rücktrittsrecht – ohne Angabe von Gründen – haben. Das betrifft Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen oder per Fernabsatz geschlossen wurden. Ein Hundetrainer würde daher – trotz geleisteter Dienste – sein Entgelt verlieren. Daher ist zur Vereinbarung eines Erstgesprächs ein bürokratischer Vorgang zu erfüllen, sofern Sie als Kunde nicht zwei Wochen auf Informationen oder einen Termin warten möchten.
Der Ablauf gestaltet sich daher wie folgt:
• Es besteht Interesse an unserer Dienstleistung und Sie treten mit uns in Kontakt.
• Wir informieren Sie per Schreiben über das neue Rücktrittsrecht und stellen Ihnen ein Muster‐Widerrufsformular zur Verfügung.
• Wenn Sie bereits vor Ablauf der 14 tätigen Rücktrittsfrist Unterlagen oder einen Termin wünschen, so ist hierzu eine schriftliche Aufforderung und ein Verzicht des Rücktrittsrechts notwendig.
• Sobald die unterfertigte Erklärung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie die gewünschten Informationen und Termin für ein Erstgespräch steht nichts mehr im Wege.
Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) stellt nähere Informationen ebenfalls hier zur Verfügung: Verbraucherrechte NEU. Selbstverständlich stehen auch wir gerne unter meraki-hundetraining.at für Informationen zur Verfügung.
Wenn die Buchung mehr als 15 Tage vor Beginn der Leistungserbringung erfolgt und der Vertrag über Fernmedien zustande kommt, gilt das Fernabsatzgesetz.
5. Wenn eine Buchung weniger als 15 Tage vor Leistungserbringung erfolgt, kommt der Vertrag immer erst beim persönlichen Treffen vor Ort zustande (kein Fernabsatz).
6. Bei Veranstaltungen, für die mehr Anmeldungen als Plätze vorhanden sind, entscheidet die Reihenfolge der Zahlungseingänge über die Platzvergabe.
7. Blöcke und Kurse sind im Voraus per Überweisung oder in bar zu bezahlen und sind nicht übertragbar – sowohl der teilnehmende Mensch als auch der teilnehmende Hund müssen während allen Einheiten dieselben sein.
8. Haben Sie mit Ihren nicht kursfähigen Hund an einer von der MERAKI Hundetraining OG erbrachten Dienstleistung teilgenommen, können wir Sie jederzeit aus der Veranstaltung nehmen; eine Kostenrückerstattung ist in diesem Fall nicht möglich.
9. Wir sind stets bemüht, Termine pünktlich und zuverlässig einzuhalten und informieren Sie im Falle von Verzögerungen oder unvorhergesehenen Ausfällen umgehend und müssen gegebenenfalls einen Ersatztermin stellen.
10. Bei Einzeltrainings werden sämtliche entstandenen Aufschläge wie Anfahrtskosten oder Randzeitentarife an Sie weiter verrechnet. Bei Blöcken erfolgt die Verrechnung dieser Kosten am Ende der jeweiligen Trainingseinheit.
Für Telefonate werden keine Spesen verrechnet; im Verhaltenstraining ist eine telefonische Rücksprache über den Trainingsfortschritt pro konsumierter Trainingsstunde kostenfrei, sofern sie unter zehn Minuten dauern. In der Dienstleistung inkludierte aber nicht konsumierte telefonische Beratung verfällt mit der nächsten konsumierten Trainingseinheit. Dauert eine telefonische Rücksprache länger als 10 Minuten, gilt sie als telefonische Beratung. Sind mehr als eine 10‐minütige telefonische Rücksprachen nötig, werden alle der ersten folgenden als telefonische Beratungen im Viertelstundentakt verrechnet. Die gesamte Zeit der telefonischen Beratung wird dann entweder vom Zeitkonto Ihres Blocks abgezogen oder beim nächsten Training als zusätzliche Trainingszeit verrechnet.
11. Sollten Sie mit einer Zahlung in Verzug sein, erfolgt eine 1. Zahlungserinnerung/Mahnung per E‐Mail, es sei denn, Sie haben uns postalisch davon in Kenntnis gesetzt, dass Sie Rechnungen und Mahnungen per Post erhalten möchten‐ Frühestens 14 Tage nach Ende des Zahlungsziels kann eine 2. Mahnung sowohl per E‐Mail als auch per Einschreiben inkl. 12 Euro Bearbeitungsgebühr für das Mahnverfahren erfolgen. Sofern binnen weiterer 14 Tage nach dem Einschreiben kein Zahlungseingang erfolgt, wird der Vorgang einem Inkassobüro übergeben. Die Kosten dafür tragen Sie.
12. Ausgenommen von Rechnungsstornos, die das B2C Fernabsatzgesetz betreffen, dürfen Bearbeitungsgebühren von 10 Euro verrechnet werden, sollten Sie die Stornierung oder nachträgliche Korrektur einer Rechnung wünschen.
§9 Rücktritt
1. Sollten Sie unberechtigt von unserem Angebot zurücktreten, sind wir berechtigt, eine Stornogebühr zu verrechnen. Berücksichtigen Sie bitte folgende Stornobedingungen:
Bis 30 Tage vor Auftragsbeginn: 50% des Auftragswertes
Ab 30 Tage vor Auftragsbeginn bzw. Bei Nichterscheinen: 100 % des Auftragswertes
Tod des Hundes oder des Auftraggebers vor dem Start des Kurses oder Einzeltrainings: volle Rückerstattung, danach anteilig nach Minutensatz
2. Davon ausgenommen sind Rücktritte, die unter das FAGG fallen. Hier gilt ein Widerrufsrecht/Rücktrittsrecht von 14 Tagen. Den Eingang eines solchen Widerrufs bestätigen wir umgehend nach Erhalt. Nach der 14 tägigen Widerrufsfrist ist kein Rücktritt/Widerruf/Storno und keine Kostenrückerstattung mehr möglich, abgesehen vom Tod des Hundes oder des Auftraggebers.
Für alle Veranstaltungen mit einem festen Termin die wie unsere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden und bei denen der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, besteht laut Artikel 16.L der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 eine Ausnahme zum Widerrufsrecht: Es gibt kein Widerrufsrecht.
3. Sollten Sie einen Auftrag vorzeitig abbrechen, kann kein Geld zurück erstattet werden. Ausgenommen davon ist das 14‐tägige Rücktrittsrecht des B2C Fernabsatzgesetzes. In diesem Fall berechnet sich die Rückerstattung abzüglich der bereits erbrachten Leistung des gültigen Einzeltrainings‐Minutentarifs (Paket‐ und Blockpreise gelten nur für solche, nicht für Single‐Einheiten).
4. Beide Parteien können einzelne Termine für Einzeltrainings verschieben oder absagen. Einzelstunden sowie Blockstunden müssen spätestens 48 Stunden vor der vereinbarten Einheit abgesagt werden, um uns die Gelegenheit zu geben, diese Einheit anderweitig zu vergeben. Die Absage muss ausschließlich durch ein Telefongespräch erfolgen und durch uns bestätigt werden. Benachrichtigungen per Email, Fax, SMS und Post sind ausgeschlossen. Bei Absagen zwischen 48 Stunden und 24 Stunden vor der vereinbarten Einheit wird die halbe Gebühr in Rechnung gestellt. Bei Absagen, die ab 24 Stunden vor der vereinbarten Einheit erfolgen, wird die volle Gebühr in Rechnung gestellt.
5. Wir behalten uns vor, Veranstaltungen sowohl zeitlich als auch örtlich zu verschieben. Ersatztermine werden rechtzeitig bekanntgegeben. Weiters behalten wir uns vor, Veranstaltungen nach eigenem Ermessen bei Vorliegen von sachlich gerechtfertigten Gründen abzubrechen und/oder Mensch‐Hund‐Teams auszuschließen. Die jeweilige Gebühr wird in diesem Falle anteilig rückerstattet. Wir behalten uns vor, Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Die jeweilige Gebühr wird in diesem Falle vollständig rückerstattet, alle daraus entstehenden Kosten tragen Sie. Müssen einzelne Kurseinheiten abgesagt werden, wird ein Ersatztermin gestellt. Ihre Anmeldung bleibt für den Fall, dass ein neuer Termin genannt wird, bestehen.
6. Sie nehmen die Anweisungen der Trainerin freiwillig und auf eigene Gefahr an. Sollten Sie den Anweisungen für einen reibungslosen Ablauf eines Trainingsangebots, insbesondere etwaigen Sicherheitsanweisungen, nicht Folge leisten, behalten wir uns vor, Sie vom Kurs‐ oder Seminarbetrieb oder Einzeltraining auszuschließen. Dies gilt insbesondere, sollten Sie andere oder sich selbst gefährden, den Kurs‐ oder Seminarbetrieb stören oder Ihr Tier Schmerzen oder unzumutbaren Stress aussetzen. Eine Kostenrückerstattung ist nicht möglich.
7. Sollten Sie wiederholt Trainingshilfsmittel oder Maßnahmen einsetzen, die mit unseren Ethikrichtlinien bzw. den Prinzipien eines gewaltfreien Umgangs mit dem Hund nicht vereinbar sind, behalten wir uns vor, Sie von der Teilnahme auszuschließen und den Vertrag zu kündigen. Eine Rückerstattung der Kosten ist in diesem Fall nicht möglich.
§10 Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel
1. Jegliche Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Es gelten die jeweils zum Vertragsabschluss gültigen AGB. Jede Änderung ist rechtsverbindlich, sobald die geänderten AGB unter meraki-hundetraining.at abrufbar sind.
2. Für alle gegen einen Vertragspartner wegen Streitigkeiten aus einem Vertrag mit uns erhobenen Klagen ist der Gerichtsstand Feldkirch. Für alle unsere Verträge gilt österreichisches Recht. Für alle gegen VerbraucherInnen, die im Inland ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung haben, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel die VerbraucherInnen ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung haben. Für VerbraucherInnen, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
3. Salvatorische Klausel: Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam und/oder unvollständig oder undurchführbar sein oder werden, oder sollte der Vertrag Lücken aufweisen, so wird hiervon die Rechtswirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt und zieht nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages bzw. der restlichen AGB nach sich. Die Unwirksamkeit eines Unterpunktes eines in diesen ABGs vereinbarten Abschnitte (§) bewirkt nicht die Aufhebung bzw. Ungültigkeit eines der sonstigen Unterpunkte des Abschnittes (§). Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck am nächsten kommende, rechtsgültige Bestimmung ersetzt. Aus dem Umstand, dass wir einzelne oder alle der uns entstehenden Rechte nicht ausüben, kann ein Verzicht auf diese Rechte nicht abgeleitet werden.
Stand: 20.10.2021